Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Bedingungen zur Nutzung des Sodexo Shops

Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Vereinbarungen, Lieferungen und Verträge zwischen der Sodexo Pass GmbH (Sodexo, Wir) sowie einem Unternehmen als Kunden (der „Kunde“) hinsichtlich der Bereitstellung der Nutzung des Serviceportals von Sodexo (shop.sodexo.de) und des durch den Kunden ausgewählten Abonnements (im Folgendem „Abo“).

2. Abonnements für den Benefits Pass

2.1 Informationen zu Ihrem Abo

2.1.1 Umfang

Sie erwerben pro Mitarbeiter ein Abo (im Folgenden „Nutzer“). Das Abo beinhaltet eine Benefits Pass Karte inkl. Anschreiben, einen Informationsflyer für den Nutzer und pro Benefits Pass Karte einen Pin.

Sie können zwischen folgenden Modellen wählen

a) Standard Abonnement: Pro Monat gibt es eine Beladung pro Nutzer.

b) Premium Abonnement: Dem Nutzer kann neben der einmaligen Beladung pro Nutzer eine zusätzliche Geburtstagsbeladung und/oder eine Weihnachtsbeladung erhalten. 


2.1.2 Kartendesign

Sie können aus 3 Motiven ein Design für alle Karten auswählen. Das gewählte Design gilt für alle bestellten Karten sowie für Nach- und Ersatzkartenbestelllungen, sofern das Design zum Zeitpunkt der Nach- und Ersatzkartenbestelllungen noch angeboten wird. Nachdem Sie uns den Auftrag erteilt haben, ist eine Änderung des Designs nicht mehr möglich. Die Karten für die Nutzer werden mit dem Vor- und Nachnamen (max. 26 Zeichen) ausgestellt.


2.1.3 Kartenlieferung und -aktivierung

Der Kartenversand erfolgt an eine zentrale Lieferadresse. Die Kartenaktivierung erfolgt automatisiert.


2.1.4 Beladewert- und Beladedatum

Bei der Erstbestellung der Karten können sie ein Wunschbeladedatum sowie den monatlichen Beladewert in dem Portal hinterlegen. Das spätmöglichste Wunschbeladedatum ist der 25te eines Monats. Sie können die Beladung bis zu 10 Tage vor dem eingestellten Wunschbeladedatum ändern.

Für die Geburtstagsbeladung müssen Sie zusätzlich pro Mitarbeiter den Belademonat (Geburtstagsmonat) sowie den gewünschten Beladebetrag angeben. Bei jeder Beladung erhält der Nutzer eine automatische Benachrichtigung über die erfolgreiche Beladung. Die Rechnung für die Beladung wird 7 Tage vor der Beladung erstellt und ihnen per E-Mail zugestellt.


2.1.5 Kartengültigkeit

Der Gültigkeitszeitraum der Karte beträgt 60 Monate jeweils ab dem Ende des Jahres der Ausgabe. Während dieses Gültigkeitszeitraums kann die Karte und das darauf aufgeladene Guthaben zu Zahlungszwecken verwendet werden. Bei jeder automatischen Verlängerung des Abos (um 12 weitere Monate) wird die Kartengültigkeit geprüft. Läuft das Gültigkeitsdatum der Benefits Pässe der Nutzer ab, wird automatisch eine Folgekarte produziert und an die Firmenadresse versendet. Das noch vorhandene Guthaben wird auf die Folgekarte übertragen. Für die Folgekarte fallen keine zusätzlichen Kosten an. Die Produktionskosten sind in der jährlichen Abogebühr enthalten. Sobald ein Mitarbeiter eine Folgekarte benötigt, wird der Auftraggeber per E-Mail darüber informiert.  

2.2 Verwaltung der Nutzer

Sie können Ihr Abo über Ihren Zugang im Kundenportal shop.sodexo.de verwalten und anpassen. Sie können zwischen den folgenden Status für die Nutzer einstellen.

a. Aktiv:
Der Nutzer erhält eine automatische, monatliche Aufladung zum definierten Aufladungsdatum. Falls für den Nutzer das Premium-Abo ausgewählt wurde, erhält der Nutzer im Monat des Geburtstags und/oder. zu Weihnachten eine zusätzliche Beladung.

b. Pausiert:
Sie haben die Möglichkeit das Abo zu deaktivieren. Innerhalb dieses Zeitraums erhält der Nutzer keine automatische, monatliche Aufladung sowie keine Geburtstags- und/oder Weihnachtsbeladung. Sie können das Abo jederzeit wieder aktivieren.

c. Deaktiviert:
Sie können das Abo für jeden einzelnen Nutzer auf deaktivieren, z.B. wenn der Nutzer ausscheidet. In diesem Fall erhält der Nutzer keine Aufladung mehr. Es ist nicht möglich ein deaktiviertes Abo für denselben Nutzer wieder zu aktiviere. Das Abo kann jedoch auf einen neuen Nutzer übertragen und wieder aktiviert werden. Wenn ein Mitarbeiter ausscheidet, können Sie für diesen Nutzer das einzelne Abonnement deaktivieren, damit wird die monatliche Aufladung gestoppt. Bei Einstellung eines neuen Mitarbeiters, kann das bestehende Abonnement bis zum Ende der Laufzeit auf diesen Mitarbeiter übertragen werden. Für diesen neuen Mitarbeiter wird eine eigene Karte ausgestellt und an die hinterlegte Firmenadresse zugesandt. 

2.3 Laufzeit

Die Laufzeit des Abos beträgt 12 Monate. Die Servicegebühr für die einzelnen Abonnements werden, für die die vollen 12 Monate berechnet und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Ein Aussetzen der Guthabenaufladung ist jederzeit möglich, dies führt jedoch nicht zu einer Aussetzung oder Rückerstattung der Servicegebühren. Sie finden die aktuelle Laufzeit für die Abos in Ihrem Kundenkonto.

a) Laufzeitbeginn: 
Die Laufzeit der Abonnements (Vertragszeitraum) beginnt im Monat der Erstaufladung der Karten.

b) Erwerb von Abonnements für neue Mitarbeiter: 
Sie können jederzeit ein zusätzliches Abo für neue Mitarbeiter erwerben. Die Laufzeit sowie die Gebühren richten sich nach den mit uns geschlossenen Vereinbarungen. Werden unterjährig neue Abonnements abgeschlossen, wird die Gebühr anteilig auf die Laufzeit angerechnet.

2.4 Bestellung und Verwaltung

Die Bestellung und Verwaltung des Abonnements erfolgt über den Sodexo Shop (shop.sodexo.de). Bitte geben Sie bei der Erstbestellung für jedes Abo die Daten des jeweiligen Nutzers (Anrede, Vorname, Nachname, die E- Mail-Adresse pro Mitarbeiter) an. Bei dem Premium-Abonnement müssen sie zusätzlich den Geburtstag des Nutzers angeben. 

Neue Abonnements sowie Karten-Nachbestellungen oder Ersatzkartenbestellungen erfolgen ebenfalls im Sodexo Shop (shop.sodexo.de).

3 Zahlungsbedingungen

3.1 Zahlungsarten

Sie können die Gebühren für das Abo sowie die Beladungen per Rechnung bezahlen.

3.2 Zahlungsfristen

Die Entgelte für die von Sodexo erbrachten Leistungen richten sich nach den in der zwischen dem Kunden und Sodexo vereinbarten Preisen. Diese Entgelte sind innerhalb von 7 Tagen rein netto nach Erhalt der Rechnung durch den Kunden zu zahlen. Sind diese 7 Tage abgelaufen, ohne dass der Kunde die entsprechenden Entgelte gezahlt hat, gerät der Kunde automatisch und ohne Mahnung in Zahlungsverzug.

4 Sonstiges

4.1 Preise

Sie finden die jeweils die jeweils gültigen Preise für Ihr Abonnement jederzeit in Ihrem Bereich in unserem Sodexo Shop (shop.sodexo.de) Alle Preise sind Nettopreise und werden zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer berechnet. Kartenguthaben sind durchlaufende Posten und somit mehrwertsteuerfreie Leistungen. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Abschlusses des Abonnements.

4.2 Stornierung

Ihre Abo-Bestellung des Abonnements kann nach Auftragserteilung und Rechnungsstellung nicht mehr storniert werden. Sie haben die Möglichkeit die Guthabenaufladungen 8 Tage vor der Beladung zu stornieren, indem Sie den jeweiligen Mitarbeiter auf inaktiv setzen oder komplett deaktivieren.

4.3 Ausfall Zahlungseingang

Wir sind berechtigt bei Ausfall des Lastschriftmandats bzw. bei nicht ausreichender Deckung des Kontos die automatische Aufladung des Kartenguthabens zu stoppen.

4.4 Verlust und Abhandenkommen von Karten

Meldet der Kartennutzer oder der Auftraggeber die Karte als verloren oder gestohlen, kann dem Kartennutzer eine Ersatzkarte ausgestellt werden. Die Gebühr für die Ausstellung einer Ersatzkarte beträgt 14,95 Euro inklusive Mehrwertsteuer und Versand. Die Gebühren werden vom Unternehmen separat bezahlt. Die Sperrung der Karte kann entweder durch das Unternehmen durch Mitteilung über das Serviceportal oder durch den Kartennutzer sowohl online über das Karteninhaberportal www.mysodexocard.de als auch durch Kontaktierung des Kundenservice erfolgen.

4.5 Kündigung

Die Laufzeit des Abonnements beträgt 12 Monate und verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn Sie nicht bis spätestens 4 Wochen vor Ende der Laufzeit gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Schriftform oder die Kündigung erfolgt direkt im Sodexo Shop. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die weitere Nutzung der Karten durch die Mitarbeiter bleibt unberührt bis zum Ende der Kartengültigkeit. Hierzu gelten die AGB des Benefits Pass.


5 Bedingungen für die Ausgabe, den Vertrieb und die Nutzung der Benefits Pass

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ergänzen, das zwischen der Sodexo Pass GmbH, Lyoner Straße 9, 60528 Frankfurt am Main (Sodexo) sowie einem Unternehmen als Kunden (Kunde), die im Sodexo Shop (shop.sodexo.de) vertraglich geschlossenen Vereinbarungen (Vereinbarungen) über die Ausgabe, die Nutzung und den Vertrieb von E-Geld-Karten (in Form des „Benefits Pass“) (die „Karten“ und jeweils die „Karte“) im Rahmen eines zwischen vereinbarten Kartenprogramms (das „Kartenprogramm“). Die Vereinbarungen werden durch Sodexo auch im Namen von der Imagor S.A., Boulevard de la Plaine 15, 1050 Brüssel (Belgien), Registernummer 0461.328.436, ein zur internationalen Sodexo-Gruppe gehörendes belgisches E-Geld-Institut („Imagor “), zusammen die Vertragsparteien, geschlossen.

Bei den Karten handelt es sich um Prepaidkarten auf Basis eines Zahlungsnetzwerkes (VISA), die mit einem Guthaben aufgeladen werden können. Dieses Guthaben gilt als E-Geld und ist mittels einer Bankgarantie der BNP Paribas gegenüber der Belgischen Nationalbank abgesichert. Eigentümer der Karten ist die Imagor S.A., Boulevard de la Plaine 15, 1050 Brüssel (Belgien), Registernummer 0461.328.436, ein zur internationalen Sodexo-Gruppe gehörendes belgisches E-Geld-Institut („Imagor“). Die Karten werden von Sodexo als E-Geld-Agent im Sinne des § 1 Abs. 10 des Zahlungsdienstaufsichtsgesetzes („ZAG“) an die Kunden vertrieben, die ausgewählten natürlichen Personen (die „Nutzer“) die Nutzung der Karten nach Maßgabe der Vereinbarungen ermöglichen. Jeder Nutzer erhält mit Aushändigung der Karte gleichzeitig auch die aktuell gültigen Nutzungsbedingungen.

Auf den Karten kann der Kunde Guthaben aufladen. Inhaber dieses Guthabens ist der Kunde. Entsprechend Artikel 10 (1) lit b) der Richtlinie (EU) 2015/2366 ist das Guthaben der ausgegebenen Karten mittels einer Bankgarantie der BNP Paribas gegenüber der Belgischen Nationalbank abgesichert. Die Einhaltung der strengen Vorgaben wird regelmäßig durch die Belgische Nationalbank und externe Prüfer kontrolliert. Im Falle einer Insolvenz der Imagor sind die Guthaben der Kunden und/oder Nutzer damit gegen einen Ausfall geschützt.

Imagor unterliegt als E-Geld-Institut der belgischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (Financial Services and Markets Authority).

Sodexo unterliegt gemäß § 19 ZAG der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

5.1 Geltung dieser AGB und Vertragsverhältnis

5.1.1 Diese AGB regeln die Ausgabe der Karten und der darauf befindlichen Guthaben als ein vorausbezahltes Zahlungsinstrument ohne Kreditierungsmöglichkeit, deren Nutzung und deren Vertrieb.

5.1.2 Hinsichtlich der Ausgabe der Karten, ihren allgemeinen Nutzungsmöglichkeiten, dem Guthaben inklusive der Möglichkeit des Kunden, sie den Nutzern zur Verfügung zu stellen ergänzen die AGB die zwischen den Vertragsparteien im Sodexo Shopgetroffenen Vereinbarungen. Durch die Nutzung der Karten, werden die Nutzer hinsichtlich der Ausgabe der Karten, der Möglichkeit, Dritten die Nutzung einzuräumen, sowie dem Guthaben keine Partei der zwischen Imagor, Sodexo und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen. Den Nutzern erwachsen aus den ihnen durch den Kunden eingeräumten Nutzungsrechten keine eigenständigen vertraglichen Ansprüche. Jegliche Verfügungsrechte der Nutzer über die Karten sowie über die Kunden-Guthaben leiten sich von den ihnen durch den Kunden eingeräumten Nutzungs- und Verfügungsrechten ab.

5.1.3 Mit Erhalt und Nutzung der Karte akzeptiert der Nutzer die Nutzungsbedingungen.

5.2 Vertragsschluss mit dem Kunden bzw. mit dem Nutzer

5.2.1 Der Vertrag über die Ausgabe der Karten, ihren allgemeinen Nutzungsmöglichkeiten, dem Guthaben, inklusive der Möglichkeit des Kunden, sie den Nutzern zur Verfügung zu stellen, kommt mit dem Abschluss der Bestellung im Sodexo Shop (shop.sodexo.de) zustande.

5.3 Bestellung und Lieferung der Karten

5.3.1 Die Bestellung und Lieferung der Karte ist in den „Bedingungen zur Nutzung des Sodexo Shops“ geregelt.

5.3.2 Gewährleistung: Der Kunde hat die gelieferten Karten nach Erhalt unverzüglich, ggf. durch den Nutzer, auf Mängel (inklusive Vollständigkeit der Lieferung) zu prüfen. Erkennbare Mängel sind Sodexo innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt der Karten schriftlich mitzuteilen. Trotz sorgfältiger Prüfung nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

5.3.3 Gefahrenübergang: Im Falle des physischen Versands der Karte geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe an die Transportperson auf den Kunden über. Bei elektronischer Gutscheinübertragung geht die Gefahr mit der Absendung auf den Kunden über. Der Gefahrenübergang betrifft die Karte sowie die sonstigen dem Versand beigefügten Unterlagen, z.B. Mailpacks.

5.3.4 Sollte die Karte ohne Verschulden des Kunden bzw. des Nutzers defekt sei (z.B. der Chip ist beschädigt oder ohne Funktion), erfolgt eine kostenlose Lieferung einer Ersatzkarte.

5.4 Kartennutzung

5.4.1 Der Kunde ist berechtigt, verschiedenen Nutzern Karten zur Bezahlung von Dienstleistungen und Waren in stationären Geschäften sowie für Einkäufe im Internet zu überlassen. Eine Auszahlung von Guthaben an Geldautomaten, eine Bargeldabhebungen in stationären Geschäften sowie eine Hinterlegung der VISA Prepaidkarte bei Bezahldiensten ist nicht möglich. Darüber hinaus darf die Prepaidkarte nicht für Transaktionen genutzt werden, bei denen der Zahlungsbetrag bei Verwendung der Karte noch nicht feststeht, beispielsweise als Sicherheit für die Reservierung von Hotelzimmern.

5.4.2 Der Kunde darf den Nutzern die Nutzung der Karte sowie die Verfügung über aufgeladene Gelder ausschließlich im Rahmen der dem Kunden selbst aus den Vereinbarungen sowie diesen AGB eingeräumten Möglichkeiten gestattet. Gegenüber Sodexo ist der Kunde für jegliche Vertragsverstöße durch den Nutzer wir für eigenes Verschulden verantwortlich. Weitere Informationen sowie Bedingungen für den Erhalt, den Einsatz und die Nutzung der Karten ergeben sich aus der Nutzungsvereinbarung.

5.4.3 Die Nutzung der Karten sowie des darauf befindlichen Guthabens setzt voraus, dass
(a) der Kunde den jeweiligen Nutzer gegenüber Sodexo angezeigt und gemäß Ziff. 4.2 identifiziert hat,
(b) der jeweilige Nutzer im Besitz einer Karte ist und
(c) der jeweilige Nutzer eine von Sodexo ausgegebene PIN besitzt.

5.5 Eigentum und Nutzungsrechte der Karte

5.5.1 Der Kunden und auf Veranlassung des Kunden der Nutzer sind ausschließlich berechtigt, die Karten einschließlich der darauf gespeicherten Guthaben zu besitzen und diese nach Maßgabe der Nutzungsbedingungen und der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen. Imagor verbleibt in jedem Fall Eigentümer der Karten.

5.5.2 Weder der Kunde noch die Nutzer erhalten das Recht, gewerbliche Schutzrechte von Imagor und/oder Sodexo zu nutzen.

5.6 Nutzung des Mitarbeiterportals (www.mysodexocard.de) sowie der App

5.6.1 Die gemäß Ziff. 4.2 angezeigten Nutzer erhalten Zugang zum Mitarbeiterportal www.mysodexocard.de (das „Mitarbeiterportal“) sowie zu einer Mobiltelefonapplikation (die „App“). Einzelheiten zu den Nutzungsmöglichkeiten der App sind in den Nutzungsbedingungen geregelt.

5.6.2 Das Mitarbeiterportal hat eine Erreichbarkeit von 98 %, bezogen auf einen Kalendermonat. Vorher angekündigte oder technische und von Sodexo nicht zu vertretende Gründe sowie nicht angekündigte Wartungsintervalle bleiben bei der Berechnung der Erreichbarkeit außer Betracht. Vorgesehene Wartungsintervalle werden ausschließlich in der Zeit zwischen 0:00 und 4:00 Uhr stattfinden.

5.7 (Wieder-) Aufladen der Karten

5.7.1 Die Beladung der Karten kann ist in den „Bedingungen zur Nutzung des Sodexo Shops“ geregelt und kann nur durch den Kunden erfolgen.

5.7.2 Die Aufladung der Kunden-Guthaben kann nur durch den Kunden über das Firmenportal erfolgen bzw. veranlasst werden. Der Kunde ist nach der Aufladung Inhaber des Kunden-Guthabens. Die Höhe des pro Jahr einmalig bzw. mehrfach maximal aufladbaren Betrages ergibt sich aus den weiteren vertraglichen Vereinbarungen.

5.7.3 Die Wiederaufladung der Karte erfolgt innerhalb eines vollen Werktags (Ablauf von mindestens 24 Stunden) nach Eingang der Zahlung.

5.8 Sperrung der Karte ohne Mitwirkung des Nutzers durch Sodexo

5.8.1 Im Falle des Missbrauchs des auf der Karte gespeicherten Guthabens durch den Nutzer, insbesondere einem schwerwiegenden Verstoß gegen die in den Nutzungsbedingungen geregelten Sorgfaltspflichten, bei einer sonstigen vertrags- oder gesetzeswidrigen Nutzung und/oder dem Vorliegen eines wichtigen Grundes, ist Sodexo berechtigt, die Nutzung der Karte mit sofortiger Wirkung zu sperren.

5.8.2 Ein Wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
(a) sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Karte dies rechtfertigen,
(b) der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung des Guthabens besteht und/oder
(c) im Verhältnis zwischen Sodexo und dem Kunden die Voraussetzungen eines Zurückbehaltungsrechts, einer Aufrechnung oder eines sonstigen Gestaltungsrechtes vorliegen, durch dessen Ausübung Sodexo die Nutzung einer Karte beschränken könnte.

5.8.3 In allen Fällen, in denen Sodexo zu einer Sperrung berechtigt ist, kann Sodexo die Sperrung der Nutzungsmöglichkeit dauerhaft aussprechen oder auf einen angemessenen Zeitraum beschränken.

5.8.4 Sodexo wird die Nutzer und den Kunden – soweit gesetzlich zulässig – unter Angabe der Gründe über eine Sperrung und das Ende bzw. die Unterbrechung der Nutzungsmöglichkeiten unterrichten. Dies geschieht nach Möglichkeit vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperrung. Handelt es sich um einen vorübergehenden Grund für die Sperrung, wird die Karte entsperrt oder durch eine Nachfolgekarte ersetzt, wenn die Gründe für die Sperrung nicht mehr gegeben sind. Auch darüber wird Sodexo den Kunden unterrichten. Dasselbe gilt im Falle von sonstigen, von Sodexo veranlassten Beschränkungen zur Nutzung einer Karte.

5.8.5 Im Falle der Sperrung einer Karte ist eine Ersatzkarte zu beantragen. Die Möglichkeit zur Rückforderung nicht genutzter Guthaben bleibt unberührt.

5.9 Ende der Möglichkeit zur Kartennutzung

5.9.1 Die Möglichkeit zur Nutzung der Karten durch den Nutzer endet
(a) hinsichtlich sämtlicher Nutzer, wenn die Vereinbarung mit dem Kunden endet,
(b) hinsichtlich eines einzelnen Nutzers, wenn der Nutzer gegen die Nutzungsbedingungen verstößt und/oder
(c) hinsichtlich eines einzelnen Nutzers, soweit und solange die für ihn ausgestellte Karte gemäß gesperrt ist.

5.9.2 Die Möglichkeit zur Rückforderung nicht genutzter Guthaben gemäß Ziff. 5.9 bleibt unberührt.

5.10 Gebühren

5.10.1 Die Entgelte für die von Sodexo erbrachten Leistungen richten sich nach den in der zwischen dem Kunden und Sodexo vereinbarten Preisen.
Für die Leistungen von Sodexo und Imagor gegenüber dem Kunden besteht, unabhängig von dem Entgelt für die erbrachten Leistungen unter gewissen Voraussetzungen eine Kartenverwaltungsgebühr gegenüber dem Nutzer. Mit dieser Kartenverwaltungsgebühr sind alle weiteren Leistungen durch Sodexo abgegolten, sofern sie nicht gesondert vereinbart und im Rahmen der AGB mit einer gesonderten Gebühr belegt sind.
Die Kartenverwaltungsgebühr in Höhe von EUR 3,00 wird erst drei Monate nach Ablauf der Kartengültigkeitsdauer von 60 Monaten fällig. Die Kartenverwaltungsgebühr entfällt, wenn eine Nachfolgekarte beantragt wird oder der Kunde als Inhaber des Guthabens eine Rückerstattung verlangt. Wenn kein Guthaben mehr auf Karte vorhanden ist, fällt keine Kartenverwaltungsgebühr an. Die Kartenverwaltungsgebühr wird durch den Nutzer getragen und unmittelbar dem Guthaben auf den jeweiligen Karten belastet, bis keine Guthaben auf der jeweiligen Karte mehr bestehen.

5.10.2 Für einen Rücktausch von aufgeladenen Guthaben gemäß Ziff. 5.9 fallen bei einem Rücktausch von Guthaben für den Kunden Gebühren von EUR 3,00 an.

5.10.3 Der Kunde ist zur Aufrechnung gegenüber Sodexo nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen berechtigt. Dies gilt auch für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts.

5.11 Beschränkte Haftung von Sodexo und Imagor

Für Schäden, die dem Kunden und/oder den Nutzern durch Sodexo, einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Sodexo entstehen, haftet Sodexo nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Verletzung von Kardinalpflichten. Zu den Kardinalpflichten zählen solche Pflichten, deren Verletzung den jeweiligen Vertragszweck gefährden würde und auf deren Erfüllung der Kunde bzw. die Nutzer daher berechtigterweise vertrauen dürfen.

5.12 Steuer- und arbeitsrechtliche Behandlung der Karten

5.12.1 Die Klärung der steuerlichen und arbeitsrechtlichen Behandlung der Karten und insbesondere der eingeräumten Nutzungsmöglichkeiten gegenüber den Nutzern obliegt dem Kunden. Eine Erstattung einer etwaigen steuerlichen Nachbelastung durch Sodexo und/oder Imagor ist ausgeschlossen.

5.13 Geldwäscherechtliche Anforderungen

5.13.1 Sodexo hat die geldwäscherechtliche Sorgfaltspflicht zu beachten (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 des Geldwäschegesetzes („GwG“)), dazu gehört die Feststellung der Identität des Vertragspartners.

5.13.2 Der Kunde verpflichtet sich, alle nach dem GwG notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen bezüglich der nach diesem Gesetz festzustellenden Angaben zum Kunden, den Nutzern oder einem wirtschaftlich Berechtigten unverzüglich und unaufgefordert anzuzeigen.

5.13.3 Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten:

(a) Der Kunde erklärt auf die Frage, ob er für einen anderen wirtschaftlich Berechtigten handelt, dass er auf eigene Rechnung und nicht auf fremde Veranlassung (insbesondere nicht als Treuhänder) handelt.

(b) Wenn der Kunde eine juristische Person oder Personengesellschaft ist, verpflichtet er sich, Sodexo die natürliche Person (bzw. die natürlichen Personen) zu benennen, die den Kunden kontrolliert, bzw. in deren Eigentum er steht. Das heißt bei Unternehmen, die nicht an einem organisierten Markt notiert sind und keinen dem EU-Recht entsprechenden Transparenz- Anforderungen im Hinblick auf die Stimmrechtsanteile oder gleichwertigen inter- nationalen Standards unterliegen, diejenige natürliche Person, die mittelbar oder unmittelbar mehr als 25 % der Kapitalanteile hält bzw. mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt. Bei rechtsfähigen Stiftungen sowie im Rahmen von treuhänderischen Rechtsgestaltungen ist wirtschaftlich Berechtigter diejenige natürliche Person, die als Treugeber, Verwalter von Trusts (Trustee) oder Protektor handelt, Mitglied des Vorstands der Stiftung ist, als Begünstigter bestimmt worden ist sowie die Gruppe von natürlichen Personen, zu deren Gunsten das Vermögen verwaltet oder verteilt werden soll, sofern die natürliche Person, die Begünstigte des verwalteten Vermögens werden soll, noch nicht bestimmt ist, und jede natürliche Person, die auf sonstige Weise unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss auf die Vermögensverwaltung oder Ertragsverteilung ausübt. Bei Handeln auf Veranlassung zählt zu den wirtschaftlich Berechtigten derjenige, auf dessen Veranlassung die Transaktion durchgeführt wird.

5.14 Schlussbestimmungen

5.14.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und alle unter diesen AGB geschlossenen Vereinbarungen. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die der ursprünglichen Bestimmung sinngemäß entspricht. Dies gilt entsprechend für Regelungslücken.

5.14.2 Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen, Lieferbedingungen, Nutzungsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Kunden oder der Nutzer finden keine Anwendung; dies gilt auch dann, wenn Sodexo der Geltung nicht ausdrücklich widersprochen haben, es sei denn, eine von Sodexo mit der erforderlichen Vertretungsmacht ausgestattete Person hat die Geltung dieser Bedingungen des Kunden und/oder der Nutzer ausdrücklich akzeptiert.

5.14.3 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.

5.14.4 Sodexo ist berechtigt, diese AGB zu ändern, wenn berechtigte Interessen von Sodexo dies rechtfertigen und soweit dies dem Kunden und den Nutzern zumutbar ist. Etwaige geänderte AGB werden dem Kunden sowie den Nutzern in geeigneter Form spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung übersandt; widerspricht der Kunde bzw. der Nutzer nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung, gelten die Änderungen als genehmigt. Dem Nutzer steht ein Recht zum Widerspruch nur insoweit zu, als dass die Änderungen seine unmittelbaren Ansprüche berühren. Sodexo wird den Kunden sowie die Nutzer auf diese Genehmigungswirkung in ihrer Mitteilung besonders hinweisen. Sollte der Kunde bzw. der Nutzer mit den geänderten AGB nicht einverstanden sein, ist er berechtigt, das jeweilige Rechtsverhältnis vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der geänderten AGB kostenfrei fristlos zu kündigen. Sodexo wird den Kunden sowie die Nutzer bei Übersendung der geänderten AGB ausdrücklich auf dieses Recht hinweisen.

5.14.5 Der Kunde kann jederzeit die Übermittlung der Vertragsbedingungen ein- schließlich dieser AGB in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger verlangen. Ein Nutzer kann jederzeit die Übermittlung dieser AGB in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger verlangen.

5.14.6 Die Kommunikation zwischen dem Kunden bzw. dem Nutzer und Sodexo hat auf Deutsch zu erfolgen.

5.14.7 Es gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den Internationalen Warenkauf (CISG). Gerichtsstand ist soweit gesetzlich zulässig Frankfurt am Main.

5.14.8 Soweit gesetzlich zulässig ist gegenüber dem Kunden und/oder den Nutzern Erfüllungsort für die Verpflichtungen von Sodexo und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder aufgrund dieser AGB Frankfurt am Main.